Sklavy

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Eine Sklavenmarke, wie sie manche Sklavys an einem Metallring um den Hals trugen. Die Inschrift lautet: Tene me, quia fugi et re[v]oca me in [V]ia Lata ad Gemellinu[m] medicu[m]Halt mich fest, weil ich entflohen bin, und bring mich zurück zu dem Arzt Gemellinus in die Via Lata
Grabstein für einen Sklaven. Die Inschrift lautet: Eros cocus Posidippi ser[vus] hic situs estEros, der Koch des Posidippus, ein Sklave, liegt hier begraben

In der römischen Gesellschaft lebten neben den freien römischen Bürgern[1] (cives[30]) auch zahlreiche Sklavys (servi[1]).

Der wesentliche Unterschied bestand darin, dass die Bürger frei waren, wählen durften, zum Militärdienst antreten mussten und vor Gericht erscheinen mussten, während alle anderen, also Frauen, Kinder und Sklavys, ihrem pater familias (Familien-Oberhaupt) unterstellt waren. Dieser vertrat ihre Interessen vor Gericht und in den Wahlen und verwaltete auch ihr Vermögen.

Wie wurde man zum Sklavy?

Ursprünglich war die Sklaverei eine Form der Schuldknechtschaft, d.h., wer seine Schulden nicht begleichen konnte, musste sie in Form von unentgeltlichen Arbeitskraft abstottern – als Sklavy.

Diese Form der Sklaverei wurde schon im 2. Jahrhundert v.u.Z. verboten, weil die Bevölkerung dagegen war und weil es inzwischen dank der wachsenden Ausdehnung des Imperium Romanum eine bessere Quelle für Sklaven gab: Kriegsgefangene.

Nicht zuletzt waren auch die Kinder von Sklavys automatisch selbst welche und von Geburt an Eigentum des Herrs der Mutter.

Soziale Stellung der Sklavys

Rechtlich waren Sklavys keine Menschen, sondern Sachen (Cato der Ältere bezeichnet sie als res[41]). Dementsprechend wurde auch das Töten oder Verletzen eines fremden Sklavys rechtlich als Sachbeschädigung gehandhabt. Die Sklavys waren das Eigentum ihres Herren und konnten wie jedes andere Eigentum auch verkauft werden. Daraus ergaben sich quasi zwei Kategorien von Sklavys:

  1. Sklavys, die keine Bildung genossen hatten, oft kein Latein sprachen, billig gekauft und oft auf Landgütern oder in Bergwerken für schwere körperliche Arbeiten eingesetzt wurden. Diese Sklavys wurden oft nicht alt und nicht gerade freundlich behandelt.
  2. Sklavys, die als Kinder eine Schule besucht hatten – dies betraf insbesondere diejenigen, die als Sklavys in einen wohlhabenden Haushalt hineingeboren wurden. Diese wurden auch für repräsentative Tätigkeiten, etwa als Butly, Privatsekretäry, Köchy, Hauslehry oder Hausarzty eingesetzt.

Mit dem Bildungsgrad und der Ausbildung städtischer Sklavys stieg auch deren Wert, sodass einige Hausherren auch damit ihr Vermögen mehrten, Sklavys günstig zu kaufen, günstig auszubilden und dann teuer wieder zu verkaufen. Diese Sklavys wurden im allgemeinen anständig und respektvoll behandelt, da Blessuren wie z.B. Narben ihren Verkaufswert gemindert hätten.

Freilassung

Es bestand immer die Möglichkeit, ein Sklavy aus der Sklaverei freizulassen, wodurch männliche volljährige Sklaven auch die Bürgerrechte erlangen konnten. Dies konnte ein Herr entweder testamentarisch verfügen oder den Sklaven beim Zensor in die Bürgerrolle eintragen lassen. Bei der Freilassung nahmen Sklaven in der Regel den Vornamen und Gentilnamen ihres ehemaligen Herrschers an und blieben ihm auch als Klienten verbunden.

Bekannte Freigelassene sind etwa

  • Marcus Tullius Tiro, Privatsekretär von Cicero
  • Hyginus (vermutlich), Freigelassener des Augustus

Fußnoten

  1. Der Begriff „Bürger“ wird hier nicht entgendert, da nur Männer das Bürgerrecht erlangen konnten.