Sklavy: Unterschied zwischen den Versionen
Sn (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „thumb|rechts|Eine Sklavenmarke, wie sie manche Sklavys an einem Metallring um den Hals trugen. Die Inschrift lautet <q lang="la">Tene me, quia fugi et re[v]oca me in [V]ia Lata ad Gemellinu[m] medicu[m]</q> – <q>Halt mich fest, weil ich entflohen bin, und bring mich zurück zu dem Arzt Gemellinus in die Via Lata</q> In der römischen Gesellschaft lebten neben den freien römischen Bürgern<ref>De…“ |
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Version vom 17. Juni 2025, 05:28 Uhr

Tene me, quia fugi et re[v]oca me in [V]ia Lata ad Gemellinu[m] medicu[m] – Halt mich fest, weil ich entflohen bin, und bring mich zurück zu dem Arzt Gemellinus in die Via Lata
In der römischen Gesellschaft lebten neben den freien römischen Bürgern[1] (cives[30]) auch zahlreiche Sklavys (servi[1]).
Der wesentliche Unterschied bestand darin, dass die Bürger frei waren, wählen durften, zum Militärdienst antreten mussten und vor Gericht erscheinen mussten, während alle anderen, also Frauen, Kinder und Sklavys, ihrem pater familias (Familien-Oberhaupt) unterstellt waren. Dieser vertrat ihre Interessen vor Gericht und in den Wahlen und verwaltete auch ihr Vermögen.
Wie wurde man zum Sklaven?
Ursprünglich war die Sklaverei eine Form der Schuldknechtschaft, d.h., wer seine Schulden nicht begleichen konnte, musste sie in Form von unentgeltlichen Arbeitskraft abstottern – als Sklave.
Diese Form der Sklaverei wurde schon im 2. Jahrhundert v.u.Z. verboten, weil die Bevölkerung dagegen war und weil es inzwischen dank der wachsenden Ausdehnung des Imperium Romanum eine bessere Quelle für Sklaven gab: Kriegsgefangene.
Nicht zuletzt waren auch die Kinder von Sklavys automatisch selbst welche und von Geburt an Eigentum des Herrs der Mutter.
Soziale Stellung der Sklavys
Rechtlich waren Sklaven keine Menschen, sondern Sachen.
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- ↑ Der Begriff „Bürger“ wird hier nicht entgendert, da nur Männer das Bürgerrecht erlangen konnten.
